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   OLG Oldenburg, 13.09.2004 - 15 U 36/04   

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https://dejure.org/2004,2433
OLG Oldenburg, 13.09.2004 - 15 U 36/04 (https://dejure.org/2004,2433)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.09.2004 - 15 U 36/04 (https://dejure.org/2004,2433)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. September 2004 - 15 U 36/04 (https://dejure.org/2004,2433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 830 Abs. 1 S. 2 BGB; § 832 BGB
    Haftung eines Kindes und seiner Eltern bei Inbrandsetzung eines Gebäudes von mehreren Kindern unter nicht aufklärbaren Umständen; Voraussetzungen für die Annahme einer psychischen Beihilfe; Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandes des § 830 Abs. 1 S. 2 ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufsichtspflichten der Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Kindes und seiner Eltern bei Inbrandsetzung eines Gebäudes von mehreren Kindern unter nicht aufklärbaren Umständen; Voraussetzungen für die Annahme einer psychischen Beihilfe; Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandes des § 830 Abs. 1 S. 2 ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 830; ; BGB § 830 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 830 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 832; ; BGB § 832 I; ; BGB § 832; ; ZPO § 540 I Satz 1 Nr. 1; ; VVG § 67

  • rechtsportal.de

    Zur Haftung der Beteiligten und Eltern für durch Kinder verursachten Brandschaden gemäß §§ 830 , 832 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Gebäudebrand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Brandstiftung nur anwesend - keine Mithaftung!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 830
    Haftung von Kindern und der Eltern wegen Inbrandsetzung eines Gebäudes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1671
  • MDR 2005, 450
  • NZV 2004, 640
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.09.2004 - 15 U 36/04
    Erforderlich ist vielmehr, dass über das wertneutrale Verhalten der Anwesenheit hinaus ein zusätzliches Element hinzukommt, dass auf eine psychische Tatbeteiligung schließen lässt, nämlich eine Solidarisierung mit dem Täter durch Äußerung von Anerkennung, Beifall, Billigung, Aufmunterung, Beseitigung von Hemmungen, Erhöhung des Sicherheitsgefühls oder auch nur die Versicherung der Verbundenheit mit dem Täter, soweit solche psychischen Unterstützungen ihn noch in seinem Tatentschluss beeinflussen können (BGH NJW 1990, 2553, 2554).

    Den Versuch zu unternehmen, einem Kind klar zu machen, was und ggf. unter welchen Voraussetzungen schon das Mitgehen zum Spiel anderer deren gefährliches Tun "durch psychischen Beistand" zu fördern geeignet ist, ist wegen der sehr naheliegenden Erfolglosigkeit solche Anstrengungen den Eltern nicht zuzumuten (BGH NJW 1990, 2553, 2555).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88

    Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.09.2004 - 15 U 36/04
    § 830 Abs. 1 S. 2 BGB setzt voraus, dass abgesehen nur vom Tatbestandsmerkmal der Kausalität, bei jedem Beteiligten die Voraussetzungen einer unerlaubten Handlung vorliegen (vgl. BGH NJW 1989, 2943, 2944).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Die Beklagte zu 2 war bei dem gefährlichen Tun der Beklagten zu 1 nicht etwa nur anwesend, sondern hat, indem sie das Feuerzeug zunächst selbst ausprobierte und es sodann der Beklagten zu 1 zur weiteren Betätigung überließ, selbstständig zu dem schädlichen Erfolg beigetragen, was ihre Haftung begründet (vgl. Senatsurteile BGHZ 111, 282, 284 f. und vom 23. Februar 1988 - VI ZR 151/87 - VersR 1988, 800 f.; OLG Hamm, OLGR 1998, 284 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 1671 f.).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Danach hat der Beklagte nicht nur den Zeugen Q. in Kenntnis von dessen beabsichtigtem Spiel mit Feuer an den Tatort begleitet, was für eine Tatbeteiligung des Beklagten zu 2. nicht ausreichend wäre (vgl. BGH, Urt. v. 29.05.1990 - VI ZR 205/89, Juris Rn. 16 f.; OLG Oldenburg, Urt. v. 13.04.2004 - 15 U 36/04, Juris Rn. 23 ff.), sondern das Inbrandsetzen von Stroh erfolgte durchweg gemäß gemeinsamer Verabredung.
  • LG Köln, 02.02.2007 - 13 S 30/07

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens

    Zum anderen muss natürlich stets eine objektive Sorgfaltswidrigkeit vorliegen - wozu die bloße Anwesenheit bei fremden deliktischen Handlungen nicht genügt (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 1671) - die kausal, zurechenbar und vorhersehbar zum eigentlichen Schadenseintritt geführt hat.
  • LG Osnabrück, 15.06.2006 - 5 O 427/06

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen der Entstehung eines Brandes durch

    Es gibt keine Beweise dafür, dass alle drei rauchend am Heu vorbeigegangen sind; das bloße "Dabeisein" zu diesem Zeitpunkt sieht das Gericht für den Eintritt der gesamtschuldnerischen Haftung nicht als ausreichend an (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 1671 [OLG Oldenburg 13.09.2004 - 15 U 36/04] ).
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